IP-Schutz - Warenzeichen
  Ein Warenzeichen bzw. eine Marke ist ein beliebiges Zeichen oder Symbol, mit dem Waren oder Dienstleistungen einer juristischen Person von denen anderer juristischer Personen unterschieden werden können, einschließlich:  
  • Wörter

  • Bildelemente

  • dreidimensionale oder andere Zeichen oder

  • eine Kombination von allem in jeder beliebigen Farbe oder Farbkombination.

Das Zertifikat ist gültig für 10 Jahre. Die Registrierung eines Warenzeichens ist unbegrenzt verlängerbar, jedoch nur jeweils für einen Zeitraum von nicht mehr als 10 Jahren.
Nötige Unterlagen für die Einreichung in der Ukraine.
Die Beantragung muß in ukrainischer Sprache erfolgen und folgendes beinhalten:
  • Antrag auf Registrierung der Marke
  • Beschreibung der zu registrierenden Marke
  • Die Liste der Waren und Dienstleistungen, für die die Marke eingetragen werden soll
  • Warenklassen entsprechend der internationalen Klassifizierung von Waren und Dienstleistungen
  • Beglaubigte Kopie einer vorausgegangenen Antrags in einem Mitgliedsstaat der Pariser Konvention (falls Prioritätsrecht beantragt)
  • Die Vollmacht
  • Einzahlungsbeleg über die Einreichungsgebühren
Eine substantielle Überprüfung wird vom Patentamt ohne Antrag des Antragstellers durchgeführt.
Das Zertifikat wird ausgestellt innerhalb eines Monats, nachdem das Warenzeichen im staatlichen Register eingetragen wurde.
Die Rechte an der Registrierung einer Marke treten ab Tag der Antragstellung in Kraft. Die praktische Anwendung der Rechte zur Verwendung der Marke ist möglich ab dem Datum der Registrierung der Marke.
Nach Ablauf dieses Termins kann die Registrierung einer Marke ausschließlich durch Gerichtsbeschluss für ungültig erklärt werden. Streitigkeiten, die durch Verletzung der Rechte einer registrierten Marke ergeben, werden von Gerichten geregelt entsprechend dem Gesetz der Ukraine “Zum Schutz der Rechte von Warenzeichen und Handelsmarken” und dem Gesetz der Ukraine “Schutz gegen unlauteren Wettbewerb”.

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