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IP-Schutz - Warenzeichen |
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Ein Warenzeichen bzw. eine Marke ist ein beliebiges Zeichen
oder Symbol, mit dem Waren oder Dienstleistungen einer
juristischen Person von denen anderer juristischer Personen
unterschieden werden können, einschließlich: |
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Das Zertifikat ist gültig für 10 Jahre. Die Registrierung
eines Warenzeichens ist unbegrenzt verlängerbar, jedoch nur
jeweils für einen Zeitraum von nicht mehr als 10 Jahren. |
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Nötige Unterlagen für die Einreichung in der
Ukraine. |
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Die Beantragung muß in ukrainischer Sprache erfolgen und
folgendes beinhalten: |
- Antrag auf Registrierung der Marke
- Beschreibung der zu registrierenden Marke
- Die Liste der Waren und Dienstleistungen, für die
die Marke eingetragen werden soll
- Warenklassen entsprechend der internationalen
Klassifizierung von Waren und Dienstleistungen
- Beglaubigte Kopie einer vorausgegangenen Antrags in
einem Mitgliedsstaat der Pariser Konvention (falls
Prioritätsrecht beantragt)
- Die Vollmacht
- Einzahlungsbeleg über die Einreichungsgebühren
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Eine substantielle Überprüfung wird vom Patentamt ohne
Antrag des Antragstellers durchgeführt.
Das Zertifikat wird ausgestellt innerhalb eines Monats,
nachdem das Warenzeichen im staatlichen Register eingetragen
wurde.
Die Rechte an der Registrierung einer Marke treten ab Tag
der Antragstellung in Kraft. Die praktische Anwendung der
Rechte zur Verwendung der Marke ist möglich ab dem Datum der
Registrierung der Marke.
Nach Ablauf dieses Termins kann die Registrierung einer
Marke ausschließlich durch Gerichtsbeschluss für ungültig
erklärt werden. Streitigkeiten, die durch Verletzung der
Rechte einer registrierten Marke ergeben, werden von
Gerichten geregelt entsprechend dem Gesetz der Ukraine “Zum
Schutz der Rechte von Warenzeichen und Handelsmarken” und
dem Gesetz der Ukraine “Schutz gegen unlauteren Wettbewerb”.
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