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IP-SCHUTZ - ERFINDUNGEN |
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Eine Erfindung wird als Produkt menschlicher intellektueller
Aktivität im technischen Bereich betrachtet. Als
Erfindungen werden betrachtet und sind patentierbar: |
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Produkte (Geräte, Substanzen, Arten
von Mikroorganismen, Zellkulturen von Pflanzen und
Tieren)
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Prozesse
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Neue Anwendungen bekannter Prozesse.
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Als Erfindungen werden nicht angesehen und sind nicht
patentfähig: |
- Varietäten von Pflanzen und Tierzüchtungen1
- natürliche biologische Prozesse der Reproduktion von
Pflanzen und Tieren, deren Prozeß keinen Zusammenhang
mit nicht-biologischen und mikrobiologischen Prozessen
hat
- Topographien integrierter Schaltkreise2
- ästhetische Formschöpfungen3
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Ein Patent für eine Erfindung ist gültig für 20 Jahre ab dem
Datum der Einreichung beim Patentbüro der Ukraine.
Eine Erfindung entspricht den Anforderungen für
Patentierbarkeit, wenn sie neu ist, auf schöpferischer
Tätigkeit beruht und industrielle Verwendbarkeit besitzt.
Die Überprüfung eines internationalen Patentantrags wird
durchgeführt auf Basis eines in ukrainischer Sprache
übersetzten Patentantrags und nach der Bezahlung der
Gebühren für die Registrierung des Antrags unter der
Voraussetzung, daß die benötigten Dokumente bei der
überprüfenden Behörde innerhalb von 31 Monaten ab Datum der
ersten Verbreitung vorliegen. Dieser Termin kann verlängert
werden, jedoch nicht für mehr als 2 weitere Monate.
Nach Ablauf von 18 Monaten ab Datum der Registrierung oder
des Datums des Prioritätsrechts des Patents auf die
Erfindung, veröffentlicht das Patentamt die Information über
das vorliegende Patent in den öffentlichen Mitteilungen.
Der internationale Patentantrag eines PCT Patents muß beim
ukrainischen Patentamt in ukrainischer Sprache innerhalb von
31 Monaten ab Datum der ersten Verbreitung eingereicht
werden. |
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Nötige Unterlagen für die Einreichung in der
Ukraine. |
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Die folgenden Unterlagen werden für nationale
Patentanmeldung benötigt: |
- Eintragungsgesuch mit Informationsblättern über:
- 1. Name des Antragstellers, Staatsangehörigkeit und
Anschrift/Wohnort
- 2. Name des Erfinders,
Staatsangehörigkeit und Anschrift/Wohnort
- 3. Datum
der ersten Verbreitung
- Spezifikation
- Anträge
- Zeichnungen und anderes beschreibendes
Material (soweit vorhanden)
- Zusammenfassung
(Kurzbeschreibung)
- Beglaubigte Kopie eines
vorausgegangenen Antrags in einem Mitgliedsstaat der
Pariser Konvention (falls Prioritätsrecht beantragt)
- Im Fall eines PCT Antrags, eine Titelseite der PCT
Veröffentlichung
- Beglaubigung
- Einzahlungsbeleg
über die Einreichungsgebühren.
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1 Das Komitee für den Schutz von
Pflanzenvarietäten ist beauftragt zur Durchführung der
entsprechenden Prozeduren.
2 Gesetz über den Schutz von Topographien von
Halbleitererzeugnissen.
3 Gesetz über Urheberrechte.
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