IP-SCHUTZ - ERFINDUNGEN
  Eine Erfindung wird als Produkt menschlicher intellektueller Aktivität im technischen Bereich betrachtet.   Als Erfindungen werden betrachtet und sind patentierbar:  
  • Produkte (Geräte, Substanzen, Arten von Mikroorganismen, Zellkulturen von Pflanzen und Tieren)

  •  Prozesse

  • Neue Anwendungen bekannter Prozesse.

Als Erfindungen werden nicht angesehen und sind nicht patentfähig:
  • Varietäten von Pflanzen und Tierzüchtungen1
  • natürliche biologische Prozesse der Reproduktion von Pflanzen und Tieren, deren Prozeß keinen Zusammenhang mit nicht-biologischen und mikrobiologischen Prozessen hat
  • Topographien integrierter Schaltkreise2
  • ästhetische Formschöpfungen3
Ein Patent für eine Erfindung ist gültig für 20 Jahre ab dem Datum der Einreichung beim Patentbüro der Ukraine.
Eine Erfindung entspricht den Anforderungen für Patentierbarkeit, wenn sie neu ist, auf schöpferischer Tätigkeit beruht und industrielle Verwendbarkeit besitzt.
Die Überprüfung eines internationalen Patentantrags wird durchgeführt auf Basis eines in ukrainischer Sprache übersetzten Patentantrags und nach der Bezahlung der Gebühren für die Registrierung des Antrags unter der Voraussetzung, daß die benötigten Dokumente bei der überprüfenden Behörde innerhalb von 31 Monaten ab Datum der ersten Verbreitung vorliegen. Dieser Termin kann verlängert werden, jedoch nicht für mehr als 2 weitere Monate.
Nach Ablauf von 18 Monaten ab Datum der Registrierung oder des Datums des Prioritätsrechts des Patents auf die Erfindung, veröffentlicht das Patentamt die Information über das vorliegende Patent in den öffentlichen Mitteilungen.
Der internationale Patentantrag eines PCT Patents muß beim ukrainischen Patentamt in ukrainischer Sprache innerhalb von 31 Monaten ab Datum der ersten Verbreitung eingereicht werden.
Nötige Unterlagen für die Einreichung in der Ukraine.
Die folgenden Unterlagen werden für nationale Patentanmeldung benötigt:
  • Eintragungsgesuch mit Informationsblättern über:
  • 1.  Name des Antragstellers, Staatsangehörigkeit und Anschrift/Wohnort
  • 2.  Name des Erfinders, Staatsangehörigkeit und Anschrift/Wohnort
  • 3.  Datum der ersten Verbreitung
  • Spezifikation
  • Anträge
  • Zeichnungen und anderes beschreibendes Material (soweit vorhanden)
  • Zusammenfassung (Kurzbeschreibung)
  • Beglaubigte Kopie eines vorausgegangenen Antrags in einem Mitgliedsstaat der Pariser Konvention (falls Prioritätsrecht beantragt)
  • Im Fall eines PCT Antrags, eine Titelseite der PCT Veröffentlichung
  • Beglaubigung
  • Einzahlungsbeleg über die Einreichungsgebühren.
1 Das Komitee für den Schutz von Pflanzenvarietäten ist beauftragt zur Durchführung der entsprechenden Prozeduren.
2 Gesetz über den Schutz von Topographien von Halbleitererzeugnissen.
3 Gesetz über Urheberrechte.


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