IP-schutz-copyright
Copyright ist ein Schutz für veröffentliche und unveröffentlichte Literatur, wissenschaftliche und künstlerische Arbeit, egal in welcher Art, vorausgesetzt, daß diese Arbeit in greifbarer oder materieller Form vorliegt. Das heißt, wenn man dieses Werk sehen oder hören kann und/oder berühren kann, – dann kann es geschützt werden. Ganz egal, ob es sich um eine Kurzgeschichte, ein Schauspiel, eine Melodie oder gar einen originellen Tanzschritt handelt, eine Fotografie, HTML Programmcode, eine Computergrafik, wenn es zu Papier gebracht werden kann, auf Magnetband, auf Festplatte oder auf einem beliebigen anderen Träger gespeichert werden kann, kann es geschützt werden. Die Copyrightgesetze garantieren dem Urheber das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung, zum Vertrieb, zur Aufführung und zum Ausstellen des Werks in der Öffentlichkeit. "Ausschließlich" bedeutet, dass nur der Urheber eines solchen Werks und niemand sonst, der ebenfalls Zugang zum Werk hat, es veröffentlichen oder weitervertreiben darf.
Es gibt kein "Internationales Copyright", das es Ihnen ermöglicht, Ihr Werk auf der ganzen Welt zu schützen. Die Ukraine ist jedoch ein Mitglied der Berner Konvention und der Universal Copyright Convention (UCC), welche den Urheberrechtsschutz für Länder regeln, in denen Sie kein Staatsangehöriger oder Bürger sind.
Laut diesen Verträgen können die folgenden Werke geschützt werden:
  • sowohl unveröffentlichte als auch veröffentlichte Werke eines Autors, der ein Staatsangehöriger oder Bürger eines Landes ist, das ein Mitglied dieser Verträge ist.
  • veröffentlichte Werke, mit Genehmigung, eines Autors, der kein Staatsangehöriger oder Bürger eines Landes ist, das ein Mitglied dieser Verträge ist. In solchen Fällen kann ein Werk als gleichzeitig in verschiedenen Ländern veröffentlicht betrachtet werden, wenn es in zwei oder mehr Staaten der Berner Konvention innerhalb von 30 Tagen nach seiner Erstveröffentlichung veröffentlicht wurde.
  Um in den Genuß dieses Urheberrechtsschutzes zu kommen, sind laut der Berner Konvention keine formellen Schritte notwendig, außer daß sich der Name des Verfassers auf dem Werk befinden muß. Unter der UCC ist ein Hinweis auf das Urheberrecht erforderlich. Dieser Hinweis muß aus dem Copyrightsymbol "©" in Verbindung mit dem Jahr der Erstveröffentlichung und dem Namen des Urhebers bestehen, zum Beispiel: Copyright © 2002 John Smith. Dieser Hinweis ist an geeigneter Stelle und Art und Weise anzubringen, daß er erkennbar auf das Urheberrecht hinweist.

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