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IP-schutz-copyright |
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Copyright ist ein Schutz für veröffentliche und
unveröffentlichte Literatur, wissenschaftliche und
künstlerische Arbeit, egal in welcher Art, vorausgesetzt,
daß diese Arbeit in greifbarer oder materieller Form
vorliegt. Das heißt, wenn man dieses Werk sehen oder hören
kann und/oder berühren kann, – dann kann es geschützt
werden. Ganz egal, ob es sich um eine Kurzgeschichte, ein
Schauspiel, eine Melodie oder gar einen originellen
Tanzschritt handelt, eine Fotografie, HTML Programmcode,
eine Computergrafik, wenn es zu Papier gebracht werden kann,
auf Magnetband, auf Festplatte oder auf einem beliebigen
anderen Träger gespeichert werden kann, kann es geschützt
werden. Die Copyrightgesetze garantieren dem Urheber das
ausschließliche Recht zur Vervielfältigung, zum Vertrieb,
zur Aufführung und zum Ausstellen des Werks in der
Öffentlichkeit. "Ausschließlich" bedeutet, dass nur der
Urheber eines solchen Werks und niemand sonst, der ebenfalls
Zugang zum Werk hat, es veröffentlichen oder
weitervertreiben darf.
Es gibt kein "Internationales Copyright", das es Ihnen
ermöglicht, Ihr Werk auf der ganzen Welt zu schützen. Die
Ukraine ist jedoch ein Mitglied der Berner Konvention und
der Universal Copyright Convention (UCC), welche den
Urheberrechtsschutz für Länder regeln, in denen Sie kein
Staatsangehöriger oder Bürger sind.
Laut diesen Verträgen können die folgenden Werke geschützt
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- sowohl unveröffentlichte als auch veröffentlichte
Werke eines Autors, der ein Staatsangehöriger oder
Bürger eines Landes ist, das ein Mitglied dieser
Verträge ist.
- veröffentlichte Werke, mit Genehmigung, eines
Autors, der kein Staatsangehöriger oder Bürger eines
Landes ist, das ein Mitglied dieser Verträge ist. In
solchen Fällen kann ein Werk als gleichzeitig in
verschiedenen Ländern veröffentlicht betrachtet werden,
wenn es in zwei oder mehr Staaten der Berner Konvention
innerhalb von 30 Tagen nach seiner Erstveröffentlichung
veröffentlicht wurde.
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Um in den Genuß dieses Urheberrechtsschutzes zu kommen, sind
laut der Berner Konvention keine formellen Schritte
notwendig, außer daß sich der Name des Verfassers auf dem
Werk befinden muß. Unter der UCC ist ein Hinweis auf das
Urheberrecht erforderlich. Dieser Hinweis muß aus dem
Copyrightsymbol "©" in Verbindung mit dem Jahr der
Erstveröffentlichung und dem Namen des Urhebers bestehen,
zum Beispiel: Copyright © 2002 John Smith. Dieser Hinweis
ist an geeigneter Stelle und Art und Weise anzubringen, daß
er erkennbar auf das Urheberrecht hinweist.
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